Antwortdatum: 12.12.2024
Bei Sexualdelikten wie Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung ist der Versuch stets strafbar. Das heißt, schon der Versuch kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, auch wenn die Vollendung nicht eintritt. Dies schützt potenzielle Opfer effektiver, indem man strafrechtlich eingreifen kann, sobald ein Täter aktiv beginnt, sein Opfer zu bedrohen oder festzuhalten, ohne dass es zum Äußersten kommt. Strafmilderung ist zwar möglich, doch die strafrechtliche Relevanz besteht ab dem ersten Angriff.