Antwortdatum: 29.11.2024
Der Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) ist ein Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Es gibt erweiterte Gewährleistungsrechte, zum Beispiel die 12-monatige Beweislastumkehr, die verhindert, dass dem Verbraucher die Beweisführung sofort aufgebürdet wird. Ein Gewährleistungsausschluss zum Nachteil des Verbrauchers ist unzulässig. Diese Sonderregelungen verstärken den Verbraucherschutz, da angenommen wird, der Verbraucher sei weniger risikobewusst und hat ein Wissensdefizit gegenüber dem Unternehmer.