Antwortdatum: 17.01.2025
Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Kostenzusage ab, kann man per Deckungsklage vor dem Zivilgericht beantragen, festzustellen, dass der Versicherer zur Kostendeckung verpflichtet ist. Erst wenn das Gericht die Verpflichtung bejaht, muss der Versicherer zahlen. Häufig versucht man vorher eine Ombudsmann- oder Schlichtungsstelle. Falls das nichts bringt, bleibt die Klage, um Rechtsschutzansprüche durchzusetzen.