Antwortdatum: 23.11.2024
Der Staatsschutz umfasst Delikte gegen die verfassungsmäßige Ordnung, innere und äußere Sicherheit. Hochverrat (§§ 81 ff. StGB) meint gewaltsamen Umsturzversuch gegen Bundes- oder Landesverfassungsorgane. Volksverhetzung, Landesverrat, Spionage gehören ebenfalls zum Staatsschutzbereich. Diese Delikte werden besonders streng geahndet, da sie das Gemeinwesen und verfassungsmäßige Strukturen an der Wurzel treffen.