Antwortdatum: 03.01.2025
Als Käufer hat man zunächst die Wahl zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Nachlieferung (Ersatz) – es sei denn, eine bestimmte Option ist unverhältnismäßig. Der Verkäufer darf z.B. bei sehr kleinem Defekt erst mal reparieren, statt sofort ein neues Gerät zu geben. Schlägt die Reparatur fehl oder verzögert sich über Gebühr, kann man auf Ersatzlieferung bestehen oder den Kaufpreis mindern bzw. vom Vertrag zurücktreten. Beide Seiten müssen fair abwägen, was angemessen ist.