Antwortdatum: 04.01.2025
Ja, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde und der Händler ihn nicht einhält, kann der Verbraucher nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Er kann zudem Schadenersatz fordern, falls ihm durch die Verzögerung Kosten oder Verluste entstanden sind (etwa, weil er ein Ersatzprodukt teurer kaufen musste). Wichtig ist, dass man dem Händler schriftlich eine Frist setzt, bevor man zurücktritt.