Antwortdatum: 06.01.2025
Die Tierhalterhaftpflicht verlangt, dass der Halter die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Leinenpflicht oder Maulkorb in bestimmten Gebieten) und Sorgfalt beachtet. Vernachlässigt er das, kann der Versicherer eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit vornehmen, sofern das vertraglich vereinbart ist. Ziel ist, dass Halter verantwortungsvoll mit dem Tier umgehen, um Schäden zu vermeiden.