Antwortdatum: 02.01.2025
Grundsätzlich gelten dieselben Fernabsatzregeln auch für App-basierte Verträge: Transparente Informationen, Widerrufsrecht (ausgenommen bei sofortiger Leistung digitaler Inhalte). Der Kunde muss vor Vertragsschluss klar sehen, welche Kosten anfallen. Digitale Plattformverträge sind meist B2C-Geschäfte mit denselben Pflichten wie Website-Shops. Neuere Regelungen zum Digitalkaufrecht regeln z.B. Updatepflichten für Apps und digitale Produkte. So werden Verbraucher auch im App-Store geschützt.