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Welche Rechtsfolgen hat die Rechtswahl in internationalen Verträgen?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Kann man einfach sagen „Wir nehmen deutsches Recht“?

Website-Administration 13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025

Ja, nach Rom-I-Verordnung auf EU-Ebene können Parteien in grenzüberschreitenden Verträgen das anwendbare Recht wählen. Das Zivilrecht, z.B. BGB, findet Anwendung, wenn man sich auf deutsches Recht einigt. Dennoch können zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht umgangen werden. Generell ist die Rechtswahlfreiheit vorhanden, aber man darf keine unzulässige Umgehung wesentlicher Schutzbestimmungen betreiben.

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