Antwortdatum: 04.12.2024
Nach § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder Tagespflege. Für jüngere Kinder kann es Ausnahmen geben. Sind nicht genug Plätze verfügbar, kann man gegen den Träger klagen. Teilweise sind Beiträge zu zahlen, abhängig vom Bundesland oder Einkommen.