Antwortdatum: 14.01.2025
Grundsätzlich darf jeder Angeklagte sich selbst verteidigen, außer in Fällen der Pflichtverteidigung (z.B. bei schweren Delikten, drohender Freiheitsstrafe >1 Jahr, Haftsachen). Der Verteidiger berät, kann Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen, Plädoyers halten. Er sichert faire Verfahren und wahrt die Interessen des Beschuldigten. Ein Pflichtverteidiger wird beigeordnet, wenn die Schwere der Tat es erfordert oder der Beschuldigte sich nicht selbst adäquat verteidigen kann.