Antwortdatum: 02.11.2024
Der einfache Diebstahl (§ 242 StGB) sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Ein besonders schwerer Fall (§ 243 StGB) liegt vor, wenn z.B. in eine Wohnung eingebrochen wird, gewerbsmäßig gestohlen wird oder ein besonders geschützter Raum aufgebrochen wird. Dann erhöht sich die Mindeststrafe auf drei Monate Freiheitsentzug bis hin zu zehn Jahren. Das Gericht entscheidet, ob die Umstände einen besonders schweren Fall begründen.