Antwortdatum: 27.11.2024
Der Besitz kinderpornografischen Materials ist strafbar, um Kinder vor sexualisierter Ausbeutung zu schützen. Bereits das Herunterladen oder Speichern fördert den Markt. Der Gesetzgeber sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, bei besonders schweren Fällen mehr. Dies setzt ein deutliches Zeichen, dass jegliche Form der Nutzung solcher Darstellungen Unrecht darstellt, selbst wenn man sie nicht selbst herstellt.