Antwortdatum: 12.01.2025
Die Privathaftpflicht greift normalerweise bei Schäden an fremden beweglichen Sachen. Allerdings sind Schäden an gemieteten, geliehenen und geleasten Objekten oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Manche Tarife beinhalten einen Baustein für Mietsachschäden, dann sind z.B. Schäden in Hotelzimmern oder Mietwohnungen gedeckt (Wände, Türen). Für wirklich teure Geräte oder gewerbliche Ausrüstung braucht man ggf. eine separate Haftpflichtlösung.