Welche Versicherung deckt Schäden an gemieteten Sachen? - Anwalte-de.com

Welche Versicherung deckt Schäden an gemieteten Sachen?

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Frage vom Besucher

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11.01.2025

Z.B. der Hotelspiegel zerbrochen, Zahnarztpraxis-Equipment defekt verursacht?

Website-Administration 12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025

Die Privathaftpflicht greift normalerweise bei Schäden an fremden beweglichen Sachen. Allerdings sind Schäden an gemieteten, geliehenen und geleasten Objekten oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Manche Tarife beinhalten einen Baustein für Mietsachschäden, dann sind z.B. Schäden in Hotelzimmern oder Mietwohnungen gedeckt (Wände, Türen). Für wirklich teure Geräte oder gewerbliche Ausrüstung braucht man ggf. eine separate Haftpflichtlösung.

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