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Welche Voraussetzungen gelten für den Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB)?

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Frage vom Besucher

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03.11.2024

Wenn ein Täter die Tat noch nicht vollendet hat, kann er straffrei werden, wenn er aktiv aufhört. Wie genau?

Website-Administration 04.11.2024
Antwortdatum: 04.11.2024

Beim unbeendeten Versuch genügt es, freiwillig von der weiteren Tatausführung Abstand zu nehmen. Beim beendeten Versuch muss man die Vollendung aktiv verhindern. 'Freiwillig' bedeutet, nicht wegen äußerer Zwänge oder unvorhergesehener Hindernisse. Der Täter muss von sich aus die Tat aufgeben. Gelingt der Rücktritt, entfällt die Strafbarkeit für den Versuch, denn der Gesetzgeber will dem Täter einen Anreiz geben, das Unrecht nicht weiter zu verfolgen.

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