Antwortdatum: 21.12.2024
Bei Streuobstwiesen handelt es sich häufig um ökologisch wertvolle Flächen. Ein Pachtvertrag sollte daher Regelungen zu Pflege- und Erhaltungspflichten, etwa Baumschnitt oder Düngung, enthalten. Achten Sie auf Mindeststandards, um die ökologische Funktion zu sichern. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Landpachtrechts. Eventuell greifen Förderprogramme oder Schutzvorschriften für Streuobstbestände. Eine schriftliche Fixierung aller Pflichten und Nutzungsrechte vermeidet Streit. Bedenken Sie auch das Thema Haftung für umstürzende Bäume oder herabfallendes Obst, gerade wenn sich die Fläche in der Nähe von Wegen befindet.