Antwortdatum: 18.01.2025
Ohne eine Elementarschadenklausel in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung trägt man das Risiko selbst. Staatliche Soforthilfen sind rein freiwillig; es gibt keinen Rechtsanspruch. Bei großen Katastrophen kann es zwar Hilfspakete geben, aber das ist politisch. Der Gesetzgeber empfiehlt den Abschluss einer Elementarpolice. Wer dies grob fahrlässig unterlassen hat, kann bei Katastrophenschäden mit wenig staatlicher Unterstützung rechnen.