Antwortdatum: 05.11.2024
Nur Notwehr oder Notstand erlauben Selbsthilfe. Ansonsten liegt Willkür vor, wenn man selbst 'Recht' durchsetzt. Eigentumskonflikte müssen zivilrechtlich geklärt werden. Wer eigenmächtig in fremdes Vermögen eingreift, begeht u.U. eine Straftat (z.B. Nötigung, Hausfriedensbruch, Raub). Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Streitigkeiten durch Gerichte geklärt werden, nicht durch Gewalt oder Drohung. Selbstjustiz untergräbt die Ordnung.