Antwortdatum: 09.01.2025
Das StGB stellt Volksverhetzung (§ 130) unter Strafe, um den öffentlichen Frieden zu schützen und Minderheiten vor Hassaufrufen zu bewahren. Ebenso ist das Verwenden von Nazi-Symbolen (§ 86a) verboten, weil Deutschland seine historische Verantwortung reflektiert. Diese Bestimmungen verhindern Propaganda, die zu Gewalt anstiften kann. Kritiker sehen Eingriffe in die Meinungsfreiheit, doch das Bundesverfassungsgericht betont, dass extremistisches Gedankengut stark eingeschränkt werden darf.