Antwortdatum: 27.10.2024
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. In der Praxis funktioniert das meist über eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Oft wird ein Wertguthabenmodell angewendet, bei dem Sie vorher Überstunden oder einen Teil des Gehalts ansparen, um in der Freistellungsphase weiterhin ein Einkommen zu erhalten. Ein anderes Modell ist ein unbezahlter Sonderurlaub. Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag Regelungen zum Sabbatical vorsieht. Generell ist eine einvernehmliche Lösung erforderlich. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gibt es leider kein Recht auf eine solche Auszeit.