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Wie definiert das Strafrecht ‚Vermögensschaden‘ bei Betrug?

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Frage vom Besucher

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25.12.2024

Im Betrugstatbestand geht es um Vermögensverfügung und Schaden. Reicht es, wenn das Opfer nur vorübergehend sein Geld abgibt?

Website-Administration 29.12.2024
Antwortdatum: 29.12.2024

Der Vermögensschaden ist jede nachteilige Veränderung der Vermögenslage. Der Schaden kann auch in einer ungewollten Verpflichtung liegen. Entscheidend ist, ob das Opfer wirtschaftlich schlechtergestellt wird. Eine vorübergehende Schmälerung ohne Aussicht auf Rückerhalt kann genügen. Gleichzeitig muss das Opfer durch Täuschung veranlasst sein, sein Vermögen zu disponieren. Es genügt nicht, dass das Opfer nur getäuscht wurde, ohne wirtschaftliche Einbuße.

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