Antwortdatum: 07.12.2024
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl, wenn die Sachlage eindeutig ist (z.B. Promille über 1,1). Das Amtsgericht erlässt den Strafbefehl mit Geldstrafe, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Der Beschuldigte hat zwei Wochen Einspruchsfrist. Akzeptiert er den Strafbefehl, ist das Verfahren beendet. Dieses abgekürzte Verfahren vermeidet eine Hauptverhandlung. Bei Einspruch kommt es doch zur Gerichtsverhandlung.