Antwortdatum: 01.01.2025
Ja, in §§ 1008 ff. BGB ist geregelt, dass mehrere Personen an einer Sache Miteigentum haben können, z.B. je zur Hälfte. Jeder Miteigentümer ist anteilig Eigentümer, jedoch an der gesamten Sache. Kein Miteigentümer kann allein die Sache verkaufen, sie brauchen Einvernehmen. Bei Streit kann man Teilung oder Verkauf verlangen. Auch Ehepaare können z.B. ein Haus als Bruchteilseigentum je 50:50 halten, oder andere Quoten.