Antwortdatum: 14.01.2025
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und verschiedenen Verordnungen (z. B. BetrSichV, GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen schriftlich oder digital zu dokumentieren. Diese Nachweise sind bei Überprüfungen durch Behörden oder bei Unfällen essenziell. Die Dokumentation muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Arbeitsabläufe oder gesetzliche Vorgaben ändern. Fehlt sie, drohen Bußgelder oder im Schadensfall rechtliche Konsequenzen.