Antwortdatum: 14.12.2024
Gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat z.B. mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, hinterlistigem Überfall oder gemeinschaftlich begangen wird oder das Leben durch die Verletzung gefährdet werden kann. So steigt der Unrechtsgehalt. Die Strafe beginnt bei sechs Monaten Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Beispiele sind Angriffe mit Messern, Flaschen oder in einer Gruppe, wo das Opfer kaum Verteidigungschancen hat.