Antwortdatum: 13.11.2024
Das Gericht muss Glaubwürdigkeitsmerkmale beider Aussagen prüfen, oft durch Sachverständige unterstützt. Es darf nur verurteilen, wenn es von der Täterschaft überzeugt ist, ggf. Indizien wie Verletzungen, Chatverläufe oder verzögerte Anzeige beurteilen. Reichen die Zweifel nicht, muss ein Freispruch erfolgen. Aussage-gegen-Aussage-Fälle sind besonders komplex, weil objektive Beweise fehlen können und Glaubhaftigkeitsbegutachtungen entscheidend sind.