Antwortdatum: 10.12.2024
Die Ehe ist nach BGB und dem Personenstandsgesetz eine auf Lebenszeit angelegte Verbindung zweier Personen, begründet durch eine Eheschließung vor dem Standesamt. Familienrechtlich entstehen besondere Pflichten wie Unterhalt und Güterstand (Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart). §§ 1353 ff. BGB regeln die Rechte und Pflichten, z.B. eheliche Lebensgemeinschaft. Ehe hat weitreichende Folgen im Steuer-, Erb- und Familienrecht.