Antwortdatum: 29.10.2024
Nach einem Elementarschaden (z.B. Überschwemmung) meldet man den Schaden sofort der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit Elementarbaustein. Ein Gutachter beurteilt Ausmaß und Ursache. Man muss Belege über beschädigtes Inventar oder Bauteile erbringen. Danach erstattet die Versicherung Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffung bis zur vereinbarten Höchstsumme. Wichtig ist, eventuelle Obliegenheiten (z.B. Schutzmaßnahmen) eingehalten zu haben. Sonst kann die Leistung gekürzt werden.