Antwortdatum: 06.01.2025
Bei Feiertagen, die beide Elternteile wichtig finden, ist eine Einigung im Interesse des Kindes sinnvoll. Gängige Praxis ist, die Weihnachtstage aufzuteilen (z. B. Heiligabend bis 1. Feiertag beim Vater, 2. Feiertag bei der Mutter) oder jährlich zu wechseln. Wenn keine Einigung zustande kommt, kann das Familiengericht auf Antrag eine Umgangsregelung treffen, in der Feiertage explizit festgelegt sind. Das Gericht berücksichtigt die Lebensumstände und den Willen des Kindes. Üblich ist, dass besondere Anlässe – z. B. Weihnachten, Ostern, Geburtstage – im Wechsel oder geteilt werden, um beiden Elternanteilen gerecht zu werden.