Mein Ex hat unsere Kinder übers Wochenende abgeholt, ist aber nicht zurückgekehrt. Ich vermute, er hat sie in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland gebracht. Was kann ich sofort tun, um die Kinder zurückzuholen oder deren Aufenthalt zu ermitteln?
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10.11.2024
Antwortdatum: 10.11.2024
Bei Kindesentführung oder unberechtigter Vorenthaltung sollten Sie sofort die Polizei informieren und bei grenzüberschreitenden Fällen das Bundeskriminalamt oder das Auswärtige Amt einschalten. Bei Auslandsentführungen greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen, sofern das betroffene Land es ratifiziert hat. Melden Sie das dem zuständigen Familiengericht und beantragen Sie eine einstweilige Anordnung zum Aufenthalt und Rückführung des Kindes. Zudem können Sie Unterstützung vom Jugendamt und spezialisierten Stellen erhalten. Die Behörde 'Zentrale Behörde' koordiniert internationale Rückführungsverfahren. Schnelles Handeln ist entscheidend, da sich die Lage sonst verfestigen könnte.
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Ich habe Streit mit dem Vater meines Kindes über Unterhaltszahlungen. Eine Freundin sagte mir, ich könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Was genau bedeutet das, übernimmt das Jugendamt dann die gerichtliche Vertretung und kostet das was?
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex-Partner und möchte mit unserem Kind in ein anderes Land ziehen. Genügt meine Entscheidung, oder benötige ich die Zustimmung des anderen Elternteils? Wie regelt das deutsche Familienrecht solche Umzüge und welche Konsequenzen drohen, wenn ich ohne Erlaubnis gehe?
Meine Schwester hat das Kind aus erster Ehe, und der Vater verhindert, dass das Kind Kontakt zu mir und meinen Kindern hat. Haben Tanten, Onkel oder Geschwister ein gesetzliches Umgangsrecht, oder können die Eltern frei entscheiden, ob wir das Kind sehen dürfen?
Ich bin die Oma zweier Enkel, doch die Eltern verweigern mir den Kontakt. Habe ich als Großmutter einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang oder kann ich diesen nur über gute Beziehungen erhalten? Was sagt das Familienrecht dazu, wenn die Eltern strikt nein sagen?
Ich habe gehört, dass in Zukunft das Abstammungsrecht modernisiert wird, damit bei zwei Müttern eine automatische Anerkennung ohne Stiefkindadoption erfolgen kann. Stimmt das, und wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Nach der Scheidung möchte ich wissen, wann mir noch Unterhalt zusteht, obwohl ich grundsätzlich arbeiten kann. Gibt es Gründe wie Alter, Krankheit oder lange Ehedauer, die den Anspruch begründen? Kann mein Ex-Partner sagen: 'Nun ist Schluss, du musst selbst verdienen'?
Wir haben vor der Heirat einen Ehevertrag geschlossen, in dem steht, dass jeder nach der Scheidung keinerlei Unterhaltsansprüche stellt. Ist das wirksam oder kann einer das später anfechten, etwa weil er dann mittellos wird?
Ich bin allein erziehende Mutter und möchte eine Mutter-Kind-Kur machen, weil ich sehr erschöpft bin. Wer genehmigt das und wie kann ich sicherstellen, dass das Jugendamt die Betreuung anderer Kinder regelt, wenn nur ein Kind mitfährt?
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