Antwortdatum: 29.12.2024
Nach dem Trennungsprinzip wird erst ein Schuldverhältnis begründet (Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag), dann folgt zur Erfüllung ein Verfügungsgeschäft (z.B. Übereignung einer Sache). Das Abstraktionsprinzip meint, dass beide Geschäfte unabhängig voneinander wirksam sind. Ist der Kaufvertrag nichtig, kann trotzdem die Übereignung wirksam vollzogen sein, oder umgekehrt. Das erhöht die Rechtssicherheit, weil Fehler in einem Geschäft nicht unbedingt das andere zu Fall bringen.