Antwortdatum: 06.11.2024
Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt, basierend auf dem Kapitalmarktumfeld. Versicherer dürfen ihren Kunden maximal diesen Zins versprechen. In Zeiten niedriger Zinsen wurde er fortlaufend gesenkt, um zu verhindern, dass Versicherer unhaltbare Renditeversprechen abgeben. Aktuell liegt er bei 0,25% oder noch tiefer. Der Garantiezins wirkt auf den Sparanteil der Beiträge, während Überschüsse zusätzlich anfallen können.