Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert. Das heißt in Deutschland nicht unbedingt bis zum Tod. Nach 15 Jahren wird erstmalig geprüft, ob eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung in Betracht kommt. Bei besonders schwerer Schuld kann die Mindestdauer verlängert werden. Trotzdem bleibt 'lebenslang' das gesetzliche Strafmaß, was das höchste Strafniveau im StGB darstellt, da es keine Todesstrafe gibt.
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Bei Verdacht auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit beurteilt ein Sachverständiger, ob eine psychische Störung vorliegt. Was ist das Ziel?
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