Antwortdatum: 23.12.2024
Beim Jugendstrafrecht liegen der Erziehungsgedanke und die positive Entwicklung des jungen Täters im Fokus. Jugendliche (14-17) und Heranwachsende (18-20) können milder bestraft werden oder es greifen Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, Verwarnungen, Jugendarrest. Freiheitstrafe ist nur letztes Mittel. Die Verfahren finden teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Persönlichkeitsentwicklung zu schützen. Richter beachten die Reife des Täters besonders.