Antwortdatum: 02.01.2025
Die kleine Strafkammer ist Berufungsinstanz gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen, die nicht vor dem Schöffengericht verhandelt wurden oder die maximal 4 Jahre Freiheitsstrafe betrafen. Sie besteht meist aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Sie prüft den Fall in einer erneuten Tatsacheninstanz. So kann man gegen ein erstinstanzliches Amtsgerichtsurteil Berufung einlegen und erhält eine neue Verhandlung vor der kleinen Strafkammer.