Antwortdatum: 07.11.2024
In der Regel haftet die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen des Gesellschafters bleibt verschont, sofern keine persönliche Bürgschaft oder sonstige Haftung (z.B. Geschäftsführerhaftung) existiert. Sie müssen also nicht Ihren privaten Wagen verkaufen, es sei denn, Sie haben persönliche Sicherheiten gegeben oder einen Haftungsgrund geschaffen.