Antwortdatum: 31.10.2024
Wer in Kenntnis der drohenden Insolvenz Zahlungen erhält, muss mit Insolvenzanfechtung rechnen. Sich schützen kann man, wenn man Zahlungen nur aufgrund fälliger Forderungen entgegennimmt und keine Anzeichen von Illiquidität erkennbar waren. Eine sorgfältige Bonitätsprüfung und Dokumentation, dass man die Krise nicht kannte, kann helfen, eine Anfechtung abzuwehren.