Antwortdatum: 01.12.2024
Eine BU-Versicherung kann man jederzeit kündigen. Man verliert den Versicherungsschutz und ggf. in einer kombinierten Lebensversicherung den Sparanteil. Will man nur vorübergehend entlastet werden, kann man eine Beitragsfreistellung vereinbaren, verliert aber den Schutz (oder er verringert sich deutlich). Gibt es einen Rückkaufswert, wird der je nach Vertrag ausgezahlt, ansonsten verfällt ein Teil. Man sollte sorgfältig abwägen, bevor man den BU-Schutz beendet.