Antwortdatum: 26.12.2024
Freiheitsberaubung ist nach § 239 StGB strafbar. Wer unrechtmäßig festgehalten wird, kann sich mit Notwehr verteidigen, also notfalls gewaltsam fliehen. Gegen Polizeihandlungen kann man Beschwerde einlegen und ggf. klagen, wenn kein rechtmäßiger Haftbefehl oder Tatverdacht existierte. Privatpersonen dürfen nur bei 'Jedermann-Festnahme' (auf frischer Tat) eingreifen. Ist das unberechtigt, machen sie sich strafbar. Das Opfer kann Strafanzeige erstatten und Schadensersatz fordern.