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Wie kann man sich gegen eine Freiheitsberaubung (z.B. falsche Festnahme) zur Wehr setzen?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Wenn Polizei fehlerhaft handelt oder ein privater die Person festhält, welche Möglichkeiten hat das Opfer?

Website-Administration 26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024

Freiheitsberaubung ist nach § 239 StGB strafbar. Wer unrechtmäßig festgehalten wird, kann sich mit Notwehr verteidigen, also notfalls gewaltsam fliehen. Gegen Polizeihandlungen kann man Beschwerde einlegen und ggf. klagen, wenn kein rechtmäßiger Haftbefehl oder Tatverdacht existierte. Privatpersonen dürfen nur bei 'Jedermann-Festnahme' (auf frischer Tat) eingreifen. Ist das unberechtigt, machen sie sich strafbar. Das Opfer kann Strafanzeige erstatten und Schadensersatz fordern.

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