Antwortdatum: 02.11.2024
Man sollte die Forderung schriftlich bestreiten und das Inkassounternehmen um Nachweise bitten. Ist die Rechnung unberechtigt, darf man nicht zahlen. Inkassofirmen haben keine Sonderrechte gegenüber Verbrauchern, sie dürfen nicht ohne weiteres pfänden. Man muss auch keine Gebühren zahlen, wenn die Hauptforderung unberechtigt ist. Bleibt das Unternehmen hartnäckig, kann man die Verbraucherzentrale einschalten oder ggf. zum Anwalt gehen. Wichtig ist, fristgerecht zu widersprechen.