Antwortdatum: 01.11.2024
Genau, in der Sachversicherung gilt: Der Gesamtschaden wird nur einmal erstattet. Im Innenverhältnis teilen sich die Versicherer den Schaden anteilig nach dem Verhältnis ihrer Versicherungssummen. Der Versicherungsnehmer erhält nicht doppelt Geld. Ist der Schaden 100.000 €, und beide haben je 100.000 € Summe, zahlen sie jeweils 50%. Der Versicherungsnehmer hat am Ende 100.000 € gesamt, nicht mehr.