Antwortdatum: 05.12.2024
Der Versicherte muss jeden Unfall unverzüglich seiner Kfz-Haftpflicht melden. Er sollte Unfallhergang, Beteiligte und Schäden beschreiben. Die Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche des Unfallgegners und leistet gegebenenfalls. Bei Teil- oder Vollkasko wird der eigene Schaden ersetzt. Wichtig sind Fristeinhaltung und korrekte Angaben, sonst kann eine Leistungskürzung drohen. Man darf auch kein Schuldeingeständnis abgeben, bevor die Versicherung den Vorgang geprüft hat.