Antwortdatum: 08.12.2024
Nach VVG ist der Versicherer verpflichtet, die Leistung binnen angemessener Frist zu erbringen, sobald er seine Prüfschritte abgeschlossen hat. Spätestens sollte er den Schaden regulieren, wenn keine offenen Fragen mehr bestehen. Verzögert er grundlos, kann Verzugszinsen fällig werden. Die genaue Frist variiert je nach Komplexität, aber das Gesetz verlangt zügiges Handeln. Bei sehr klaren Fällen kann man binnen weniger Wochen Auszahlung erwarten.