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Wie lange kann man Ware aus dem Internet zurückschicken, wenn es beschädigt ankommt?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Zählt das als Widerruf oder Gewährleistungsfall?

Website-Administration 11.11.2024
Antwortdatum: 11.11.2024

Kommt die Ware beschädigt an, kann man entweder vom Widerrufsrecht (14 Tage) Gebrauch machen oder den Mangel reklamieren (Gewährleistung). Bemerkt man den Defekt sofort, ist der Widerruf oft der einfachere Weg. Will man den Artikel aber behalten, nur repariert oder ersetzt, ist Gewährleistung besser. Innerhalb der Widerrufsfrist muss man jedoch formgerecht widerrufen, sonst läuft man Gefahr, dass man später an den Mängelrechten festhängt, die ggf. länger andauern.

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