Antwortdatum: 10.11.2024
Üblich ist, dass der Versicherer ärztliche Atteste anfordert und den Fall prüft. Oft beauftragt er ein medizinisches Gutachten, um die Einschränkungen festzustellen. Der Versicherte muss kooperieren und Auskünfte geben. Steht fest, dass die BU-Definition (mind. 50% Berufsunfähigkeit) erfüllt ist und keine Ausschlussgründe vorliegen, zahlt der Versicherer die Rente. Bei Diskrepanzen kommt es häufig zu Streit, der in letzter Instanz gerichtlich geklärt wird.