Antwortdatum: 27.12.2024
Ist die Mutter bei der Geburt verheiratet, gilt ihr Ehemann rechtlich als Vater. Die Vaterschaft eines anderen Mannes kann nur durch eine wirksame Anfechtung der Ehelichkeitsvermutung geklärt werden. Entweder der Ehemann oder die Mutter oder der mutmaßliche biologische Vater kann die Vaterschaft anfechten. Erst wenn das Gericht oder eine formlose Anfechtung mit anschließender Anerkennung erfolgt, kann der biologische Vater als rechtlicher Vater eingetragen werden. Eine bloße Anerkennung beim Standesamt greift nicht, solange die Ehe besteht und keine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt wurde. Ratsam ist eine anwaltliche Beratung, um die Fristen und Zuständigkeiten zu wahren.