Antwortdatum: 10.11.2024
Ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Wichtig ist, genaue Regelungen zu Pachtdauer, Pachtzins, Nutzungspflichten und Kündigungsmodalitäten aufzunehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Landpachtrecht regeln die Grundlagen. Achten Sie auf klare Klauseln zu Instandhaltungspflichten und Versicherungen. Es empfiehlt sich, eine Laufzeit festzulegen, die Ihren betrieblichen Zielen entspricht und eventuelle Förderprogramme berücksichtigt. Bei Unsicherheiten oder größeren Flächen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um alle rechtlichen Aspekte abzusichern.