Antwortdatum: 06.01.2025
Promotionsordnungen legen fest, welche Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand gelten, wie das Verfahren abläuft und wann die Dissertation eingereicht werden muss. Sie basieren auf dem Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und sind an der Universität als Satzung beschlossen. Als Doktorand haben Sie das Recht auf wissenschaftliche Betreuung und faire Begutachtung. Gleichzeitig müssen Sie z. B. Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis einhalten. Wenn Probleme mit dem Betreuer auftreten, können Sie sich an den Promotionsausschuss oder eine Ombudsstelle wenden. Manche Unis bieten schriftliche Betreuungsvereinbarungen, um beiderseitige Erwartungen zu klären und Ihre Rechte abzusichern.