Antwortdatum: 20.11.2024
Unerwünschte Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung ist verboten (§ 7 UWG). Man kann unerwünschte Anrufe ablehnen und ggf. bei der Bundesnetzagentur beschweren. Es existieren Robinsonlisten, in die man sich eintragen kann, damit seriöse Unternehmen Nummern aus ihren Werbedaten streichen. Wer dennoch anruft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei hartnäckigen Fällen kann man Abmahnung oder Bußgelder gegen den Anrufer durchsetzen.