Antwortdatum: 31.10.2024
Das Gesetz schreibt ein Mustervordruck vor, der auf der Website oder im Anhang der Bestellbestätigung verfügbar sein soll. Darauf kann der Verbraucher seinen Widerruf erklären, indem er Name, Anschrift, Bestelldatum etc. einträgt. Doch es ist nicht Pflicht, genau dieses Formular zu verwenden; man kann den Widerruf formlos erklären. Aber der Unternehmer muss das Muster als Service bereitstellen, damit der Verbraucher es leicht hat und keine Formfehler begeht.